Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung:
Diese Beiträge zahlen Sie künftig im Ausland, wenn es dort entsprechende Regelungen gibt. Besprechen Sie Ihre Absicherung mit dem ausländischen Arbeitgeber. Innerhalb der EU gilt: Sie zahlen die gleichen Beiträge wie Inländer und haben Anspruch auf die gleichen Leistungen. Diese können aber stark vom deutschen Niveau abweichen. Sichern Sie sich im Zweifelsfall privat ab.

Rentenversicherung:
Ihre in Deutschland erworbenen Rentenansprüche bleiben gewahrt und werden mit den im Ausland erworbenen verrechnet, Genauere Informationen gibt es unter: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Krankenversicherung:
Denken Sie daran, mit Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung eine Stilllegungs- oder Ruhevereinbarung abzuschließen. Sonst drohen bei Rückkehr Probleme. Wer längere Zeit nicht in Deutschland gelebt hat, kann nämlich nicht automatisch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.

Arbeitslosenversicherung:
Wer in Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann es für drei Monate ins EU-Ausland und in die Schweiz „mitnehmen", um dort nach Arbeit zu suchen. Weitere Informationen erteilt die Arbeitsagentur.