Die Arbeitsagentur fördert unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungssuchende, Arbeitslose und „von Arbeitslosigkeit Bedrohte", die im Ausland Arbeit finden. Fördermöglichkeiten: einmalige Reisekostenbeihilfe (bis 300 Euro), Kostenbeihilfe für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle in den ersten sechs Monaten, Trennungskostenbeihilfe (monatlich 260 Euro für die ersten sechs Monate), Ausrüstungsbeihilfe für Arbeitskleidung und -gerät (bis 260 Euro), Übergangsbeihilfe (bis 1000 Euro als Darlehen), Umzugskostenbeihilfe (bis 4500 Euro).

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