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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rüdiger Petter – Schulung und Beratung – nachfolgend RPSB

§1 Gegenstand und Umfang des Auftrags
(1) Gegenstand und Umfang des Auftrags ist die vereinbarte Beratung, Schulung, Dienstleistung oder der Service, nicht der
Erfolg.
(2) Der Auftrag wird nach Grundsätzen berufsüblicher Sorgfalt ausgeführt.

§2 Anmeldung und Beauftragung
(1) Die Anmeldung und/oder Beauftragung erfolgt schriftlich (Brief, Telefax oder E-Mail).
(2) Die Anmeldung und/oder Beauftragung muss zur Wirksamkeit der Vereinbarung über die Leistung von RPSB schriftlich bestätigt werden.

§3 Stornierungen und Absagen
(1) Bei Stornierungen bzw. Absagen durch den Auftraggeber weniger als 7 Tage vor Schulungs-/Beratungsbeginn wird die Hälfte des vereinbarten Honorars berechnet.
(2) Die Benennung eines oder mehrerer Ersatzteilnehmer/eines Ersatzseminars ist möglich.
(3) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

§4 Schulungsgebühren
(1) Die Schulungsgebühren/Beratungsgebühren verstehen sich pro beauftragter Zeit- bzw. Mengeneinheit lt. Preisliste respektive Angebot. Büro-, Reise- und Hotelkosten werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.
(2) Eine Teilnahme/Inanspruchnahme an nur einem Teil der Schulung/Beratung bzw. Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl berechtigt nicht zur Preisminderung.
(3) Die Berechnung der Mehrwertsteuer entnehmen Sie bitte den gesonderten Preislisten für Firmen- bzw. Privatkunden. Es gilt der jeweils aktuelle Steuersatz lt. UStG.
(4) Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar, unabhängig von Rahmenvereinbarungen, Einzelverträgen oder eigenen AGB des Auftraggebers.

§5 Teilnehmerzahl
(1) Aus didaktischen/organisatorischen Gründen kann die Teilnehmerzahl bei Seminaren/Beratungen begrenzt werden. Aufträge werden in der Reihenfolge des Eintreffens der schriftlichen Aufträge berücksichtigt.
(2) RPSB behält sich vor, Seminartermine/Beratungstermine wegen besonderer Gründe, die nicht unter seinen eigenen Verantwortungsbereich fallen, spätestens 3 Werktage vor Beginn abzusagen. In diesem Falle erhalten Sie sofort eine Benachrichtigung.



§6 Seminarunterlagen/Beratungsunterlagen/Copyright
(1) RPSB behält sich sämtliche Rechte an den Seminar-/Beratungsunterlagen vor. Das betrifft insbesondere die Rechte zur Übersetzung, Vervielfältigung und des Nachdrucks der gesamten Unterlagen oder von Teilen daraus. Kein Teil davon darf ohne schriftliche Genehmigung von RPSB geändert, reproduziert, zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden, an Dritte weitergegeben oder insbesondere zur Gestaltung von Schulungen oder Beratungen verwendet werden.

§7 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten verwendet werden, soweit dies im Zusammenhang mit dem Seminar oder der Beratung, insbesondere für den Zweck der Aktualisierung des Portfolios oder gesetzlicher Bestimmungen, erforderlich ist.

§8 Haftung(1) RPSB haftet nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder durch das Fehlen vertraglicher Eigenschaften verursacht wurden.(2) Darüber hinaus haftet RPSB unabhängig vom Rechtsgrund, nur für Schäden, die durch grob schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Die Haftung ist ferner auf den durch die Dienstleistungen verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen RPSB bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. RPSB haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme solcher Ansprüche aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.
(3) RPSB haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Dienstleistungen nicht an einem vereinbarten Termin/vereinbarten Ort durchgeführt werden können oder sich der Beginn der Dienstleistungen verzögert, wenn die Gründe hierfür außerhalb des Einflussbereiches von RPSB liegen.
(4) Bei gravierenden negativen Änderungen während des Beratungs-/Schulungszeitraumes ist RPSB berechtigt, fristlos vom Beratungs-/Schulungsvertrag zurückzutreten. Hierzu zählen insbesondere unwahre Angaben bei Beratungen, Änderung der Branche, Verletzung des Vertrauensverhältnisses bei Beratungen, Änderung in Art, Inhalt und Umfang des Teilnehmerkreises oder der Seminarinhalte bei Schulungen und Verzug bei Abschlagszahlungen. Eine Abrechnung erfolgt hierbei stets bis zum Zeitpunkt des Abbruches der Beratung/des Seminars. Jegliche Ansprüche gegen RPSB sind in diesem Fall ausgeschlossen.

§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen oder Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Schleswig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§10 Teilnichtigkeit
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Dienstleistungsvertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in dem Dienstleistungsvertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, soweit der Dienstleistungsvertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

§11 Rechtliches
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber ausdrücklich Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören ausdrücklich nicht zu meinem Beratungsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermittle ich gerne seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Meine Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen der Existenzgründung sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Daten resultierenden Entscheidungen und Erkenntnisse.

§12 Schriftformklausel
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen und / oder Änderungen auch dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.